über die Erteilung von Gesangsunterricht
zwischen Gesa Hoppe als freiberuflich selbständige Musikpädagogin in der Funktion als Lehrerin
und als Zahlungspflichtige/r
–——————————————————————————–Name
für –———————————————————————————————– (Bei Minderjährigen den/die gesetzt. Vertreter/in als Zahlungspflichtige/n eintragen und unterzeichnen lassen.)
Vertragsbedingungen
1 Frau Hoppe erteilt oben genanntem Schüler Musikunterricht.
Art des Unterrichts: Einzelunterricht / Gruppe
Dauer einer Unterrichtsstunde: min. wöchentlich / vierzehntägig
Vertragsbeginn:
Vertragslaufzeit: 1 Semester / 1 Jahr
2 Das Regelentgelt beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR monatlich bei
einer Unterrichtsstunde in der Woche / alle 14 Tage und wird immer zum Ersten eines Monats auf das unten angegebene Konto überwiesen (dies gilt auch während der Ferienzeiten). Wir empfehlen, die Überweisung per Dauerauftrag vorzunehmen. Auf der Überweisung bitte den Namen des Schülers angeben. Im Falle des Zahlungsverzuges zahlt der Schüler dem Lehrer 5 EUR pro Mahnung.
3 Schriftliche Mitteilungen über Änderung der Entgelthöhe werden Vertragsbestandteil (In diesem Fall kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden).
4 In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen (Land Berlin) findet kein Unterricht statt. Durch die Schuld des Lehrers versäumte Stunden werden nachgegeben, der Lehrer bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte dem Lehrer das Nachgeben nicht möglich sein, werden die Stunden durch den Lehrer finanziell erstattet. Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so erkrankt ist, daß für den Lehrer eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch den Schüler soll mindestens 24 Stunden vor dem Termin beim Lehrer erfolgen, durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet. Terminabsprachen sind grundsätzlich mit dem Lehrer persönlich zu regeln.
5 Der Unterricht findet in der Wilhelmshavener Str.42, 10551 Berlin statt.
6 Der Schüler bringt zum Unterricht das benötigte Lehrmaterial mit. Das Unterrichtsmaterial muß vom Schüler, bzw. dessen gesetzl. Vertreter erbracht werden. Erhält der Schüler das Material vom Lehrer, wird dieses in Rechnung gestellt. Das Unterrichtsmaterial ist in einwandfreiem Zustand zu halten.
7 Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Geltungszeitraums möglich und soll schriftlich erfolgen.
8 Im Rahmen des Unterrichts besteht kein besonderer Versicherungsschutz.
9 Sollte der Lehrer für längere Zeit verhindert sein, bemüht er sich einen Ersatzlehrer zu finden.
10 Für diesen Vertrag ist der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Unterrichtsortes) vereinbart. Sonderabsprachen sind schriftlich festzuhalten.
Name und Anschrift des/der Zahlungspflichtigen:
Tel.:
E-Mail:
Berlin den, _ _ . _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Unterschrift des/der Zahlungspflichtigen Unterschrift Gesa Hoppe
Bankverbindung: Konto-Inhaber: Gesa Hoppe
IBAN DE69 100500006013999200
BIC BELADEBEXXX